Brandschutz
Vertrauen ist gut, Brandschutz ist besser. Ihre Brandschutz-Spezialisten.
Wir bieten Ihnen
umfangreiche Dienstleistungen im gesamten Brandschutz – Erfahren Sie hier mehr!
Der praktische lebensretter
Feuerlöscher
Schutz vor Feuer
Von uns erhalten Sie Brandschutzlösungen unter gesetzlichen Grundlagen, Verordnungen und Richtlinien. Kontaktieren Sie uns gerne – für eine individuelle Beratung und Betreuung.
Lebensretter
In Ihrer Wohnung ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter. Wir unterstützen Sie für ein umfassendes Sicherheitskonzept.
Gesetzliche Bestimmungen
In Deutschland gibt es eine bundesweite Rauchmelder-Pflicht für Vermieter und Eigentümer. Im Gegensatz zu Wohnräumen gibt es keine Rauchmelder-Pflicht am Arbeitsplatz.
Professionelle Schulungen? Haben wir!
Bei Ihnen vor Ort oder in einem unserer regionalen Schulungsräume.
häufig Gestellte Fragen
FAQ
Der Vermieter ist dafür zuständig, die Rauchmelder nach der DIN 14676 zu installieren.
Gemäß § 47 Abs. 3 BauO müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über
die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder
haben.
Sind keine Rauchmelder im Gebäude installiert, kann die Versicherung unter Umständen Leistungen
verweigern oder zumindest kürzen.
- Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)
- Mechanische Rauchabzugsanlagen (MRA)
- Rauchschutzdruckanlage (RDA)
Notwendig ist die Beauftragung eines Brandschutzbeauftragten nur, wenn er in einer
entsprechenden Bauvorschrift (z. B. § 42 Abs. 1 SBauVO) gefordert ist.
Notwendig ist die Entwicklung einer Brandschutzordnung nur, wenn es in einer mit Bezug auf die
Bauvorschrift (z. B. § 42 Abs. 1 SBauVO) gefordert ist.