Brandschutz

Vertrauen ist gut, Brandschutz ist besser. Ihre Brandschutz-Spezialisten.

Wir bieten Ihnen umfangreiche Dienstleistungen im gesamten Brandschutz – Erfahren Sie hier mehr!

Überzeugen sie sich selbst

Unsere Kompetenz für Ihre Sicherheit!

Der praktische lebensretter

Feuerlöscher

Schutz vor Feuer

Von uns erhalten Sie Brandschutzlösungen unter gesetzlichen Grundlagen, Verordnungen und Richtlinien. Kontaktieren Sie uns gerne – für eine individuelle Beratung und Betreuung.

Lebensretter

In Ihrer Wohnung ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter. Wir unterstützen Sie für ein umfassendes Sicherheitskonzept.

Gesetzliche Bestimmungen

In Deutschland gibt es eine bundesweite Rauchmelder-Pflicht für Vermieter und Eigentümer. Im Gegensatz zu Wohnräumen gibt es keine Rauchmelder-Pflicht am Arbeitsplatz.

Professionelle Schulungen? Haben wir!

Bei Ihnen vor Ort oder in einem unserer regionalen Schulungsräume.

häufig Gestellte Fragen

FAQ

Der Vermieter ist dafür zuständig, die Rauchmelder nach der DIN 14676 zu installieren.
Gemäß § 47 Abs. 3 BauO müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Sind keine Rauchmelder im Gebäude installiert, kann die Versicherung unter Umständen Leistungen verweigern oder zumindest kürzen.
  • Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)
  • Mechanische Rauchabzugsanlagen (MRA)
  • Rauchschutzdruckanlage (RDA)
Notwendig ist die Beauftragung eines Brandschutzbeauftragten nur, wenn er in einer entsprechenden Bauvorschrift (z. B. § 42 Abs. 1 SBauVO) gefordert ist.
Notwendig ist die Entwicklung einer Brandschutzordnung nur, wenn es in einer mit Bezug auf die Bauvorschrift (z. B. § 42 Abs. 1 SBauVO) gefordert ist.